Das Landgericht Lübeck ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört zum Landgerichtsbezirk Schleswig-Holstein. Es ist für die Stadt Lübeck sowie die umliegenden Landkreise Ostholstein und Stormarn zuständig. Das Landgericht Lübeck ist das größte Landgericht in Schleswig-Holstein.
Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Lübeck befindet sich in der Lübecker Innenstadt in der Konrad-Adenauer-Straße. Es wurde im Jahr 1867 erbaut und ist ein historisch bedeutsames Gebäude.
Am Landgericht Lübeck sind verschiedene Kammern und Abteilungen tätig, die sich mit unterschiedlichen Rechtsgebieten befassen. Dazu gehören beispielsweise Zivilkammern, Strafkammern, Familienkammern und eine Strafvollstreckungskammer. Das Landgericht Lübeck ist sowohl für Verfahren erster Instanz als auch für Berufungsverfahren zuständig. Bei besonders schweren Straftaten ist es auch als Schwurgericht tätig.
Das Landgericht Lübeck ist Teil des schleswig-holsteinischen Justizsystems und unterliegt somit der Rechtsaufsicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Es beschäftigt eine Vielzahl von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie weiterem juristischem Personal.
Das Landgericht Lübeck spielt eine wichtige Rolle bei der Rechtsprechung in seinem Zuständigkeitsbereich und trägt dazu bei, dass Rechtsstreitigkeiten und Straftaten auf angemessene und gerechte Weise behandelt werden.
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